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Klaus Wienecke (Rechtsanwalt)
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht.
Rechtsgebiete:
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Scheidungsfolgenvereinbarung, Unfallregulierungen, Bußgeldangelegenheiten, Mieterhöhungen, mietrechtliche Fragen und Formulierungen von Verträgen, Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
Beruflicher Werdegang:
1969 Abitur am Martino-Katharineum in Braunschweig, Bundesgrenzschutz, Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen. Referendariat in Braunschweig. Seit 1982 Rechtsanwalt, seitdem in der Kanzlei Becker-Döring und Kollegen. Seit 1992 Zulassung zum Oberlandesgericht.
Gerichte:
Interessenvertretung vor allen Amts- und Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Sozial- und Landessozialgerichten und Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten in Deutschland.
Intention:
Beratung und Unterstützung meiner Mandanten im Familienrecht und in anderen zivilrechtlichen Fragen, gemeinsame Suche mit den Mandanten nach schnellen, außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten sowie tatkräftige und engagierte Unterstützung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. |
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Martina Wolter (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht) Spezialisierung:
Fachanwältin für Familienrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, allgemeines Zivilrecht.
Rechtsgebiete:
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang der Eltern und Großeltern, Kindschaftsrecht, Eherecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vertragsrecht, Adoptionen.
Ehrenamtliche Tätigkeit/Mitgliedschaften:
Braunschweiger Anwaltsverein (Mitglied), ISUV / VDU e.V. – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV.
Beruflicher Werdegang:
1983 Abitur an der Heinrich-Schütz-Schule in Kassel, Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen, Referendariat in Hannover, seit 1995 Rechtsanwältin und seit 1996 in der Kanzlei Becker-Döring und Kollegen, seit Mai 2000 Fachanwältin für Familienrecht.
Gerichte:
Interessenvertretung bei allen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in Deutschland.
Intention:
Beratung und Unterstützung meiner Mandanten in allen familien- und zivilrechtlichen Fragen. Gemeinsam mit dem Mandanten, der zu mir kommt, suche ich nicht den langen Streit vor Gericht, sondern die schnelle und gute Lösung des Problems.
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