| Die Gründung der Anwaltskanzlei erfolgte im Jahre 1951
durch die Rechtsanwältin Dr. Ilse Becker-Döring. Dies
wurde auch in der Festschrift „125 Jahre Oberlandesgericht
und Rechtsanwaltskammer Braunschweig“ gewürdigt.
Am 20.03.1951 wurde sie als erste Rechtsanwältin im Kammerbezirk
Braunschweig zugelassen. Der Kammerbezirk Braunschweig entsprach
in etwa dem Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig.
Seit der Kanzleigründung war Frau Dr. Ilse Becker-Döring
eine sehr engagierte Rechtsanwältin auf dem Gebiet des
Familienrechtes. Daneben war sie kommunalpolitisch als langjährige
ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt Braunschweig,
landespolitisch als Landtagsabgeordnete in 2 Legislaturperioden
sowie bundespolitisch für die CDU tätig. Für
ihr großes politisches und soziales Engagement erhielt
sie das Bundesverdienstkreuz erster Klasse und später
das Große Bundesverdienstkreuz.
Anfang 1970 trat ihr Sohn, Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Becker Döring, in die Anwaltskanzlei ein. Er erweiterte die Schwerpunkte auf das Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht. 1980 wurde Herr Becker-Döring zum Notar zugelassen und führte ein insbesondere familienrechtlich bezogenes Notariat.
Die Kanzlei wurde durch den Eintritt des Rechtsanwaltes Klaus Wienecke im Mai 1982 erweitert. Herr Rechtsanwalt Wienecke ergänzte die bis dahin bestehenden Schwerpunkte der Tätigkeitsbereiche um das Miet- und Verkehrsrecht.
Im Jahre 1996 trat Frau Rechtsanwältin Martina Wolter in die Anwaltskanzlei ein. Sie engagiert sich neben dem allgemeinen Zivilrecht besonders auf dem Fachgebiet des Familienrechtes und absolvierte erfolgreich die Ausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht (seit 2000). Frau Rechtsanwältin Wolter setzt nunmehr erfolgreich den von Frau Dr. Ilse Becker-Döring begonnenen Schwerpunkt des Familienrechtes fort.
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